Lieferkettengesetz: Lieferfrist verpasst

Bis ein T-Shirt in Deutschland im Laden hängt, legt es nicht selten zehntausende Kilometer zurück. Die Liste der Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutzauflagen auf diesem Weg ist lang. Noch länger ist die Diskussion über eine Regelung, die die Unternehmen für diese Vergehen entlang ihrer Lieferkette verantwortlich machen soll. Dabei braucht es dringend ein Gesetz, das für die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz sorgt.

Im Jahr 2011 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Leitprinzipien beschlossen, durch die den Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte eine Aufsichtsfunktion zukommen soll. Erst fünf Jahre später beschloss die Bundesregierung den nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte zur Durchsetzung der entsprechenden UN-Resolution und legte den Unternehmen wiederum eine freiwillige Selbstverpflichtung ans Herz. Im Jahr 2019 zeigte dann eine Umfrage der Regierung: die meisten deutschen Unternehmen interessierte das herzlich wenig. Das ernüchternde Fazit lautete, dass nur 20 Prozent die UN-Standards erfüllten. Obendrein ließen 86 Prozent der kontaktierten Unternehmen den Fragebogen gänzlich unbeantwortet. Im Koalitionsvertrag der GroKo war für diesen Fall des Scheiterns der freiwilligen Selbstverpflichtung ein Lieferkettengesetz vorgesehen.

Ein Gesetz verpflichtet dabei deutsche Unternehmen und solche, die regelmäßig Güter nach Deutschland importieren, entlang ihrer Lieferketten Sorgfaltspflichten bei Menschenrechten und Umweltschutz einzuhalten. Dabei müssen die Unternehmen nachweisen, dass sie sich aktiv für deren Befolgung einsetzen (Beweislastumkehr). Bei fahrlässigen oder vorhersehbaren Missachtungen drohen erhebliche Geldstrafen.

Fair, transparent, marktregulierend

Vor allem drei Gründe sprechen für ein Lieferkettengesetz. Erstens sind deutsche Unternehmen durch das Gesetz gezwungen, alle Kosten ihrer Produktionen einzupreisen. Sie zahlen dadurch einen (fairen) Preis für die Arbeit und die endlichen Ressourcen, die sie verwenden. Folglich wird ausgeschlossen, dass sie negative externe Effekte produzieren, also private Gewinne dadurch erzielen, dass sie Kosten auf die Gemeinschaft abwälzen. Gerade bei Umweltverschmutzung passiert dies häufig. Gegen die Angst vor Nachteilen bei der Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Verbraucherpreise hilft eine europäische Lösung.

Zweitens schafft das Gesetz Transparenz. Es fordert durch die Beweislastumkehr, dass Unternehmen ihre Zulieferer, deren Produktionsmethoden und -orte kennen – vom Baumwollfeld bis zur Nähmaschine. Gerade für Unternehmen mit (scheinbar) komplexen Lieferketten setzt dies Anreize, Lieferbeziehungen zu vereinfachen und verstärkt langfristige Kooperationen einzugehen. Dadurch werden Lieferketten zusätzlich krisensicherer gestaltet.

Drittens braucht es verpflichtende, marktregulierende Maßnahmen, um eine Wettbewerbsgleichstellung zu erreichen. Denn eine freiwillige Regelung benachteiligt gerade in Branchen mit hohem Preisdruck Unternehmen, die Menschenrechtsstandards konsequent einhalten. Selbst Großkonzerne wie REWE oder Nestlé befürworten deshalb ein Gesetz.

C wie Corona – oder (verpatzte) Chance

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) legten letztes Jahr einen vielversprechenden Entwurf vor und bemühten sich um dessen rasche Durchsetzung. Doch statt auf das Lieferkettengesetz zu bestehen, wurde der Vorstellungstermin im März 2020 Corona-bedingt verschoben. Die zuvor erzürnte Wirtschaft, allen voran der Handelsverband, atmete auf. Dessen Geschäftsführer Stefan Genth sprach von einer „absoluten Unzeit” für ein solches Vorhaben und nutzte den Moment, um grundsätzliche Kritik zu üben. Unternehmen könnten keine „Ersatz-Polizei” darstellen und überhaupt sei der Aufwand, bürokratisch wie finanziell, nicht zu stemmen. Dabei zeigen doch sehr viele große Unternehmen, und nur um die geht es, dass sie ein Gesetz nicht nur für tragbar, sondern auch für wünschenswert halten.

Ohnehin darf die Gestaltungsfrage die Ob-Frage weder ersetzen noch aufweichen. Menschenrechte müssen eingehalten und die Umwelt geschützt werden – ohne hätte, wäre, Wenn und Aber, und zwar in jedem Schritt der Lieferkette. Als große Volkswirtschaft muss Deutschland tatkräftig vorangehen; zumal es sich nur dann während der EU-Ratspräsidentschaft glaubhaft für eine europäische Regelung einsetzen kann. Also, liebe Bundesregierung, bitte beschleunigt Eure eigene Lieferkette!


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