Auftakt zu mehr Wettbewerb – Lufthansa bekommt wieder Konkurrenz

Vielflieger auf innerdeutschen Strecken aufgemerkt. Die erste EasyJet-Maschine flog am Morgen des 5. Januars 2018 von Berlin-Tegel nach München; eine von vier Flugrouten innerhalb Deutschlands, die die britische Airline künftig von und nach Berlin anbietet. Seit der Insolvenz von Air Berlin hatte Lufthansa hier eine Monopolstellung inne – doch dies hat nun ein Ende, und das zugunsten der Verbrauchers.

Nach dem Streit um die Überreste von Air Berlin sortiert sich die Branche neu. Während die Lufthansa wegen geäußerter kartellrechtlicher Bedenken der EU-Kommission von der ursprünglich geplanten Übernahme von gut der Hälfte der früheren Air-Berlin-Flotte Abstand nahm, hat sich EasyJet Teile der insolventen Fluggesellschaft gesichert. EasyJet hat 25 ehemalige Air-Berlin-Maschinen, samt der begehrten Start- und Landerechte, die sogenannten Slots, am Flughafen Tegel gekauft. Diese Slots sind die wahren Schätze der Insolvenzmasse, denn sie sind Mangelware im überlasteten europäischen Luftraum.

Der Berliner Standort soll nun das neue Drehkreuz für Kurzstrecken von EasyJet und der zweitgrößte Standort der Airline neben London werden. Künftig wird EasyJet Düsseldorf, Frankfurt, München und Stuttgart ansteuern. Dadurch wird die Monopolstellung der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaft Eurowings auf diesen Routen beendet. Fluggäste haben jetzt wieder die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Die Ankündigung 250 neuer innerdeutscher Flüge pro Woche durch die Billig-Airline führt zu einer Entspannung der Lage: Kunden hatten sich bereits über starke Preiserhöhungen bei den Verbraucherzentralen beschwert.

Die Passagiere können nun auf niedrigere Flugpreise hoffen. Diese waren zuletzt deutlich gestiegen, nachdem Air Berlin als günstige Fluggesellschaft wegfiel und die Lufthansa-Gruppe auf manchen Strecken ein Monopol hatte. Eine Studie ergab, dass nach der Air-Berlin-Pleite die Preise auf Kurzstrecken zwischen 26 Prozent an Werktagen und 39 Prozent an Wochenenden gestiegen sind. Nunmehr sind die Preise von EasyJet an den Wochenenden im Januar 2018 jedoch günstiger als die der damaligen Monopolistin Lufthansa im November. Obwohl der Flugbetrieb von EasyJet gerade erst begonnen hat, sind also bereits jetzt positive Auswirkungen des wiederbelebten Wettbewerbs spürbar.

Dies zeigt vor allem eins: Es braucht mehr Wettbewerb innerhalb des deutschen Flugverkehrsgeschäfts. Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg. Der Marktanteil von Air Berlin betrug laut einer Analyse vor der Insolvenz 24 Prozent. Um die früheren Wettbewerbsverhältnisse wiederherzustellen, muss EasyJet also mit seinem Markteintritt nun mindestens einen Marktanteil derselben Höhe erreichen. Ansonsten hätte die Lufthansa ihre marktbeherrschende Stellung im Inland sogar ausgebaut. So muss es jedoch nicht kommen. Vielmehr besteht sogar noch mehr Hoffnung für die Verbraucher: Auch der irische Billigflieger Ryanair hat verlauten lassen, ab Sommer 2018 sein Angebot innerhalb Deutschlands ausbauen zu wollen.

Der vorliegende Fall unterstreicht, dass Wettbewerb einer verbraucherfeindlichen Entwicklung vorbeugt und somit einen der Grundpfeiler des Verbraucherschutzes darstellt. Überdies stellt er das erfolgreiche Zusammenspiel aus kartellrechtlichen Regelungen, deren bloß abstrakte Androhung die Ausweitung der Marktmacht der Lufthansa verhindert hat, und einer geschickten Marktanalyse der wirtschaftlichen Akteure als Voraussetzungen für gelungenen Wettbewerbsschutz unter Beweis. Zur effektiven Wettbewerbsförderung sollten jedoch die hohen Marktzutrittschranken hinterfragt werden. Platzhirsche behalten nach der EU-Verordnung (EWG) Nr. 95/93 einmal erlangte Slots, solange sie diese zu mindestens 80% nutzen. Neue Wettbewerber werden damit weitgehend ausgeschlossen.

 

Beitragsbild: Aero Icarus, www.flickr.com (CC BY-SA 2.0)


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