Belohnungen für den ‚richtigen‘ Lebensstil: Die neue Unfreiheit der Versicherten

Schritte zählen, Schlafqualität überprüfen, Energieumsatz messen: Schlimm genug, dass private Versicherer ihre Kunden für die Bereitstellung sensibler Daten aus so genannten Fitness-Trackern belohnen. Nun führen aber selbst die gesetzlichen Krankenkassen den Überwachungswahn in die Sozialversicherungen ein – und der Gesetzgeber bleibt untätig.

Wer eine Nichtraucher-Erklärung unterschreibt, wer häufig bei einem bestimmten Online-Supermarkt gesunde Lebensmittel einkauft und wer seine Fitnessdaten in eine firmeneigene App einspeist, muss beim Versicherungskonzern Generali geringere Prämien für eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- oder Lebensversicherung zahlen. Eine baldige Ausweitung des Gesundheitsprogramms auf den Bereich der privaten Krankenversicherung steht in Aussicht. Dieses Geschäftsmodell, welches in vielen Ländern bereits praktiziert wird, erntet derzeit ausgerechnet aus der marktliberalen Ecke viel Kritik. Der ehemalige FDP-Gesundheitsminister und jetzige Allianz-Vorstand Daniel Bahr beanstandet: „Eine Krankenversicherung darf den Tarif nicht vom persönlichen Verhalten abhängig machen. Das ist in Deutschland nicht erlaubt, und auch nicht richtig.“ Auch Bundesjustizminister Heiko Maas warnt die Krankenkassen – private wie gesetzliche – ganz allgemein davor, günstigere Tarife im Gegenzug für sensible Daten anzubieten. Denn inzwischen zeigen selbst die gesetzlichen Kassen großes Interesse daran, mithilfe von Bonusprogrammen mehr Informationen und damit mehr Kontrolle über ihre Versicherten zu gewinnen. Von der AOK bis zur Techniker Krankenkasse können gesundheitsbewusste und sportliche Kunden für gesundheitsfördernde Maßnahmen Punkte sammeln, die sie sich später auszahlen oder in andere Gesundheitsleistungen umwandeln lassen können.

Eine Annäherung der gesetzlichen Krankenkassen an das Generali-Geschäftsmodell mag aus rein ökonomischer Sicht die Effizienz erhöhen, weil eine Belohnung gesunder Lebensgewohnheiten starke Anreize für jeden Einzelnen setzt, sein Verhalten entsprechend zu ändern. Zugleich wird aber das Prinzip eines sozial gerechten Risikoausgleichs ausgehöhlt. Das Solidarprinzip verlangt, dass zumindest die gesetzlichen Krankenkassen jeden versichern müssen, egal ob jemand ein schlechtes oder ein gutes Risiko darstellt. Zusammen mit einem einheitlichen Beitragssatz garantiert dies, dass es zu einer solidarischen Umverteilung zwischen gesunden und kranken Patienten kommen kann. Wer das Glück hat, gesund zu sein, zahlt; wer dagegen krank ist, erhält Leistungen.

Die Bonusprogramme einzelner Kassen locken dagegen Gesunde an, während kranke Menschen zumeist bei ihren bisherigen Anbietern bleiben. Nimmt der Anteil der Gesunden in einer oder der Anteil der Kranken in einer anderen Krankenkasse zu, dann können die Leistungen in der ersten Kasse verbessert werden, während die andere Kasse Zusatzbeiträge erheben muss. Die Kranken werden – völlig unsolidarisch – schlechter gestellt.

Auf andere Weise benachteiligen die Bonusprogramme der Krankenkassen bereits heute bestimmte Verbrauchergruppen. Studien belegen, dass einkommensschwache Menschen mit geringer Bildung ohnehin ungesünder leben und eine kürzere Lebenserwartung haben. Diese Menschen können es sich nicht leisten, in teure Gesundheitsmaßnahmen wie Fitness-Tracker oder Abonnements für Fitness-Studios zu investieren. Sollen sie deshalb finanziell noch mehr benachteiligt werden? Um zu verhindern, dass die Solidarität als wichtigstes Prinzip der sozialen Sicherung im Krankheitsfall weiter untergraben wird, müssen klare Signale von Seiten der Politik erfolgen.

Zweifellos ist es wichtig, die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voranzutreiben, denn medizinischer Fortschritt hängt in großem Maße von intelligenter Datensammlung und -analyse ab. Das E-Health-Gesetz der Bundesregierung etwa ebnet den Weg für die elektronische Patientenakte, in welcher Patienten unter anderem auch ihre Daten aus Fitness-Trackern sammeln könnten. Im Falle einer Erkrankung können die behandelnden Ärzte hieraus wichtige Informationen für die Diagnose und Behandlung ableiten. Eine erfolgreiche Umsetzung dieses Gesetzes würde die Verbraucherautonomie stärken und wäre – anders als die kontroversen Programme der Krankenkassen – im Interesse der Bürger, da sie als Patienten selbstständig ihre Daten verwalten und über deren Weiterleitung entscheiden könnten. Die digitalen Geschäftsmodelle der Krankenversicherungen, mit denen die Lebensweise der Versicherten ausgespäht werden und die mit fragwürdigen Tauschmodellen von persönlichen Daten gegen finanzielle Belohnungen arbeiten, schränken dagegen die Verbraucherfreiheit enorm ein.

Bei aller berechtigten Kritik ist Deutschlands gesetzliche Krankenversicherung im internationalen Vergleich immer noch ein starkes Vorbild. Damit das so bleibt, darf sich die Beitragsbemessung auch in Zukunft nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko richten. Der Gesetzgeber sollte schnell und entschieden handeln und die problematischen Aktivitäten der gesetzlichen Krankenkassen im digitalen Bereich einschränken. Weil es aber grundsätzlich natürlich nicht falsch ist, Verbraucher anzuregen, auf ihre Ernährung zu achten und Sport zu treiben, sollten Bund, Länder und Kommunen umso entschlossener in den Bildungsbereich investieren, um dort Kinder und Jugendliche konsequent über die negativen Konsequenzen falscher Ernährung aufzuklären und mehr Bewegungsangebote zu schaffen.


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Kommentare

1 Antwort zu „Belohnungen für den ‚richtigen‘ Lebensstil: Die neue Unfreiheit der Versicherten“

  1. Avatar von TK
    TK

    … und es kommt alles noch viel schlimmer, wenn man nicht genau aufpasst! Siehe diesen interessanten Artikel auf Spiegel Online: http://www.spiegel.de/wissenschaft/datenlese/cia-fitness-app-strava-enttarnt-militaerbasen-a-1190998.html

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