Tödliche Exporte “Made in Germany“: Deutsche Außenpolitik zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Gewehre, Panzer und anderes Kriegsgerät für Algerien, Katar & Co.: Rüstungsexporte sind ein deutscher Exportschlager. Die Bundesregierung genehmigt Jahr für Jahr den Export kommerzieller Kriegswaffen in Milliardenhöhe und scheint dabei die Menschenrechte in den betroffenen Regionen und den Verbleib der Waffen konsequent zu ignorieren.

Der Export von Waffen und Rüstungsgegenständen findet in einem Spannungsfeld vieler Interessen statt. Immer seltener können sich dabei ethische und friedenspolitische Gesichtspunkte gegen wirtschaftliche und außenpolitische Interessen durchsetzen, wie ein Lieferanteil von über 60 Prozent an Nicht-EU- oder Nicht-NATO-Staaten eindrücklich zeigt. Ziel dieser Lieferungen sind sogenannte Drittstaaten wie etwa Saudi-Arabien, das weder Frauen- noch Menschenrechte kennen. Auf diese Weise hat es Deutschland mit 6,85 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2016 auf Platz 4 der weltgrößten Waffenexporteure geschafft, obwohl die Förderung der Rüstungsindustrie und der Export von Waffen eigentlich streng kontrolliert werden sollen.

In der Praxis sind Waffenexporte in Drittstaaten natürlich deutlich komplexer, als ein bloßes Zusammenkommen von Rüstungsfirmen auf der Angebotsseite und nationalen Armeen auf der Nachfrageseite. Das Kriegswaffenkontrollgesetz regelt die „Herstellung, die Überlassung, das Inverkehrbringen, den Erwerb und auch den Transport von Gegenständen, Stoffen und Organismen, die zur Kriegsführung bestimmt sind“, wohingegen das Außenwirtschaftsgesetz den Export von Waffen, aber auch von sogenannten Dual-Use-Güter, also zivilen Gütern, die auch militärisch genutzt werden können, einschränkt. Darüber hinaus müssen das Außen-, Wirtschafts- und Verteidigungsministerium ihre Genehmigung erteilen. Falls sich diese Ministerien uneins sind, entscheidet der geheim tagende und niemandem Rechenschaft schuldige Bundessicherheitsrat. Es ist gerade dieses sehr spezielle Gremium, das immer wieder Argwohn und Zweifel an der Ernsthaftigkeit der deutschen Rüstungsexportkontrolle aufkommen lässt.

Darüber hinaus taucht eine zweite Schwierigkeit auf: der sogenannte Endverbleib von Waffen, der kaum kontrollierbar und durchsetzbar ist. Im Regelfall wird in den entsprechenden Gesetzen und Richtlinien zur Waffenexportkontrolle auf den Endverbleib exportierter Waffen abgehoben. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer der Waffen auch der Endnutzer ist. Doch wieso finden sich deutsche Waffen in sämtlichen Bürgerkriegen dieser Welt wieder? So gibt es beispielsweise Anhaltspunkte, dass deutsche Waffenlieferungen für den Kampf gegen den Islamischen Staat tatsächlich für den Kampf der Kurden um Unabhängigkeit genutzt werden. Hier wird deutlich, dass Deutschland es nicht schafft, den Endverbleib von exportierten Waffen zu überblicken bzw. zu kontrollieren. Schlimmer noch: Da das Problem des Endverbleibs allgemein bekannt ist, muss man davon ausgehen, dass die Bundesregierung die missbräuchliche Nutzung sogar billigend in Kauf nimmt. Dies steht im deutlichen Widerspruch zu den eigentlichen Zielen der deutschen Außenpolitik, die die Sicherung des Friedens, die Gewaltprävention und die Menschenrechte umfassen. Anspruch und Wirklichkeit fallen beim Thema Menschenrechte weit auseinander.

Hierfür gibt es natürlich Gründe. Die großen deutschen Waffenexporteure wie Heckler & Koch oder die Rheinmetall Group verdienen prächtig und beschäftigen zigtausend Arbeitsnehmer, deren Arbeitsplätze immer wieder in die Waagschale geworfen werden, wenn es um die Genehmigung großer Waffenexportgeschäfte geht. Die Politik ist für diese Argumente, die durch einen ausgeprägten Lobbyismus noch verstärkt werden, empfänglich und der Bundessicherheitsrat bietet ein ideales, weil geheimes Umfeld für industriefreundliche Entscheidungen. Will Deutschland daher ernst machen mit der stärkeren Berücksichtigung von Menschenrechten in seiner Exportpolitik, dann ist Transparenz an dieser Stelle das erste Gebot. Alle großen Rüstungsexportgeschäfte sollten öffentlich im Bundestag debattiert und dann abgestimmt werden – und zwar namentlich.

Eine am Frieden als höchstem Leitmotiv orientierte Politik darf nicht an unklaren oder sogar problematischen Rahmenbedingungen wie fehlenden Kontrollinstanzen für den Endverbleib von Waffen, Intransparenz oder dem Unwillen der Politik scheitern. Die Verbreitung von Waffen, um außenpolitische Ziele zu erreichen, ist der falsche Weg und erzeugt nur zusätzliche Unsicherheiten, Konflikte und Fluchtursachen. Das Gewinnstreben einzelner Unternehmen darf nicht die Stabilisierungspolitik in Kriegsgebieten diktieren, denn Rüstungsexporte in menschenrechtsverletzende Länder sind mit den Menschenrechten unvereinbar.

 

Beitragsbild: Ippnw Deutschland, www.flickr.com, (CC BY-NC 2.0)

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