Der Mindestlohn – ein Fluch für Arbeitnehmer!

Die Bundesrepublik wagt Historisches. Wie im Koalitionsvertrag von SPD, CDU und CSU vereinbart, soll ab Januar 2015 in ganz Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Dieser Schritt ist mit erheblichen Risiken für die Arbeitnehmer verbunden.

Dieser Mindestlohn erhöht die Arbeitslosigkeit

Auf den ersten Blick scheint es einfach zu erkennen, warum ein Mindestlohn in Deutschland Jobs vernichtet. Es gibt in der Bundesrepublik Arbeitsplätze mit oftmals sehr einfachen Tätigkeiten, die nach Marktpreisen weniger als 8,50 Euro pro Stunde erwirtschaften. In der politischen Diskussion wird dies häufig als verwerflich dargestellt, entspricht aber schlichtweg der ökonomischen Realität. Diese kann man schlimm finden; an ihrer Existenz ändert dies freilich nichts und mit ihrer Verleugnung hilft man den betroffenen Menschen ebenfalls nicht. Die meisten Ökonomen setzen sich daher dafür ein, mit langfristig angelegten Strategien wie einer besseren Bildung und Ausbildung die Produktivität des Einzelnen zu erhöhen, damit er die Möglichkeiten und Fähigkeiten erhält, besser bezahlte Stellen anzunehmen. Ein Mindestlohn ist dabei keine Hilfe, denn er erhöht zwar den Lohnsatz, jedoch nicht die Produktivität. Arbeitsplätze mit Tätigkeiten, die weniger als 8,50 Euro pro Stunde erwirtschaften, können bei einem Mindestlohn in dieser Höhe auf Dauer nicht existieren, weil die Unternehmen mit jeder bezahlten Arbeitsstunde einen Verlust machen. Menschen mit geringer individueller Produktivität verlieren dann ihre Arbeitsplätze. Ein Mindestlohn ist also zunächst einmal nur die Garantie für eine bestimmte Entlohnung eines Menschen, der einen Arbeitsplatz innehat, aber eben nicht die Garantie für die Existenz einer ausreichenden Zahl solcher Arbeitsplätze. Dies wird von Befürwortern des Mindestlohnes häufig vergessen.

Obwohl die meisten Ökonomen diese Ansicht schon seit Jahrzehnten vertreten, schienen diese Erkenntnisse in den 1990er Jahren durch Ergebnisse der US-Ökonomen David Card und Alan Krueger auf den Kopf gestellt zu werden. Bei einer Untersuchung der Auswirkungen einer Einführung eines Mindestlohns in Fastfood-Restaurants stellten sie fest, dass keine Arbeitsplätze verloren gingen. Ein jahrelanger Streit unter Ökonomen brach aus. Erst im letzten Jahr brachte eine umfassende Studie der texanischen Forscher Jonathan Meer und Jeremy West Ordnung in das Chaos der Mindestlohnforschung. Ihr Ergebnis ist eindeutig: Ein Mindestlohn kostet viele Arbeitsplätze! Den Ökonomen war aufgefallen, dass bei sämtlichen bisherigen Untersuchungen nur nach verlorenen Arbeitsplätzen geschaut wurde. Ein Mindestlohn wird jedoch typischerweise in einer Phase mit Arbeitsplatzwachstum eingeführt, wie wir es seit 2005 auch in Deutschland vorfinden. Es müssen deshalb auch die durch den Mindestlohn in der Zukunft nicht mehr entstehenden Arbeitsplätze miteinbezogen werden. Die Ergebnisse der Studie von Meer und West zeigen, dass ein Mindestlohn ein starkes Arbeitsplatzwachstum in ein schwaches verwandelt. Was aus ökonomischer Sicht ein dramatischer Befund ist, ist für die Politik jedoch durchaus komfortabel, denn Proteste von lediglich potentiellen Arbeitnehmern, die aufgrund eines heute eingeführten Mindestlohnes in zwei oder drei Jahren keinen Arbeitsplatz finden werden, sind kaum zu erwarten.

Die Dimension des Problems

Entscheidend dafür, wie viele Arbeitsplätze verloren gehen, ist die Höhe des Mindestlohnes. In Groß-britannien bzw. den USA erfasst der Mindestlohn lediglich 1,5-1,9% der Vollzeitbeschäftigten. In Frankreich sind dagegen 14 Prozent der Vollzeitbeschäftigten vom Mindestlohn von 9,53 Euro betroffen und seine Wirkung ist eindeutig beschäftigungsschädlich. Der Mindestlohn in Deutschland ist mit 8,50 Euro nicht ganz so hoch angesetzt wie in Frankreich, aber trotzdem auf einem Niveau, das negative Beschäftigungswirkungen befürchten lässt. Eine sinnvolle Strategie wäre es in einer solchen Situation, sich langsam von unten an ein geplantes Niveau heranzutasten und die Beschäftigungswirkungen genau zu beobachten. Zeigen sich keine signifikanten Wirkungen bei der Beschäftigung, wäre noch Spielraum für weitere Erhöhungen vorhanden. Doch eine solche pragmatische Strategie ist von der Politik nicht gewünscht. Sie möchte mit der willkürlich festgesetzten Lohnhöhe von 8,50 Euro direkt den großen Wurf landen. Dies wird nach Expertenansicht negative Folgen für die Beschäftigung haben. Der Präsident des Münchner Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn warnt, „ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro würde nach unseren Schätzungen gut eine Million Arbeitsplätze vernichten“.

Dies wäre arbeitsmarktpolitisch ein großer Rückschritt, hat sich doch die Beschäftigung in Deutschland seit 2005 sehr positiv entwickelt. Die Zahl der Arbeitslosen ist seitdem von 4,86 Millionen auf zuletzt 2,95 Millionen im Jahre 2013 zurückgegangen. Die Bundesregierung scheint jedoch die momentane Situation als gegeben anzunehmen und übersieht dabei, dass gerade der Niedriglohnsektor für diese Entwicklung verantwortlich war und ist, weil er Langzeitarbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht hat. Statt diese Möglichkeiten mit einem zu hoch angesetzten flächendeckenden Mindestlohn zu zerstören, sollte die Bundesregierung Maßnahmen beschließen, die die Chancen von Niedriglohnbeziehern verbessern, eine feste Stelle mit besserer Bezahlung zu bekommen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Wachstumsdynamik am Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt wird und sich dadurch mehr Unternehmen um Arbeitnehmer bemühen. Dies würde die Gehälter insgesamt ansteigen lassen. Weiterhin könnten zusätzliche Weiterbildungsangebote die Lage der Arbeitnehmer des Niedriglohnsektors verbessern.

Dieser Mindestlohn erhöht die Jugendarbeitslosigkeit

Eine weitere Dimension des Mindestlohns betrifft die Möglichkeit von Jugendarbeitslosigkeit, die in weiten Teilen Europas sehr hoch ist. In Spanien waren im Dezember 2013 nicht weniger als 54,3% der unter 25-Jährigen arbeitslos, in Frankreich sind es 25,6%. Deutschland ist erfreulicherweise Schlusslicht in Europa mit nur 7,4% Jugendarbeitslosigkeit. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro würde diese Position riskieren. Ähnlich wie für Langzeitarbeitslose bedeutet der Niedriglohnsektor besonders für Menschen ohne abgeschlossene Ausbildung oftmals die einzige Einstiegsmöglichkeit in das Berufsleben.

Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen ist weit mehr als fehlende Steuereinahmen für den Staat oder zusätzliche Kosten für die Sozialkassen, denn der Einstieg in den Arbeitsmarkt dient nicht nur der Erzielung von Einkommen, sondern ist gleichzeitig praktische Ausbildung und legt damit die Grundlage für die weitere berufliche Entwicklung. Eine hohe Jugendarbeitslosigkeit verursacht daher – neben persönlichen Problemen der einzelnen jungen Menschen – zukünftig erhebliche Kosten für die Gesellschaft. In Spanien mit seiner besonders hohen Jugendarbeitslosigkeit wird bereits von einer „verlorenen Generation“ gesprochen. Die Bundesregierung trägt dieser Problematik mit einer unteren Altersgrenze von lediglich 18 Jahren, unterhalb derer der Mindestlohn nicht gelten soll, nur unzureichend Rechnung. Diese Grenze entspricht nicht den Realitäten des Arbeitsmarktes, denn viele junge Menschen starten erst sehr viel später in den Beruf. Nicht ohne Grund umfasst der Begriff Jugendarbeitslosigkeit Menschen bis zum 25. Lebensjahr.

Ein Mindestlohn von 8,50 Euro stellt auch deshalb für die junge Generation eine besondere Gefahr dar, weil Berufsanfänger noch nicht die Wertschöpfung eines durchschnittlichen Arbeitnehmers erreicht haben und darauf angewiesen sind, weiter aus- und fortgebildet zu werden, um diese Produktivität eines Tages zu erreichen. Europa beneidet Deutschland um seine niedrigere Jugendarbeitslosigkeit, weil es bisher einen leichten Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichte. Frankreich mit seinem hohen Mindestlohn und seiner hohen Jugendarbeitslosigkeit ist dagegen ein warnendes Beispiel, wie mit einem Mindestlohn die Berufseinstiegschancen der jungen Generationen verspielt werden können.

Dieser Mindestlohn löst kein Problem

Neben den beschrieben Risiken und Gefahren eines flächendeckenden Mindestlohnes von 8,50 Euro könnte der Mindestlohn aber möglicherweise andere Probleme lösen und damit doch gerechtfertigt sein. Dies ist jedoch im Hinblick auf die Einkommenssituation der Niedriglohnbezieher, die die Politik verbessern will, nicht der Fall. Sind 8,50 Euro bereits hoch genug, um erhebliche negative Folgen zu haben, so sind sie doch nicht hoch genug, um den Beziehern von Niedriglöhnen nachhaltig zu helfen. Mit dem Stundenlohn von 8,50 Euro kommen sie im Monat auf rund 1100 Euro Nettogehalt. Damit mag zwar ein einzelner Arbeitnehmer über die Runden kommen, eine Familie zu ernähren oder eine Alterssicherung aufzubauen, ist allerdings nicht möglich. Ein Arbeitnehmer mit Familie wird auch mit Mindestlohn weiterhin aufstocken müssen, um auf die ihm sozialstaatlich zustehenden 1400 Euro zu kommen.

Eines der Hauptargumente von Mindestlohnbefürwortern ist, dass wer in Vollzeit arbeitet, auch von seinem Lohn leben können soll. Gleichzeitig hört man regelmäßig die Zahl von 1,2 bis 1,4 Millionen Menschen, deren Gehalt nicht ausreicht und die zum Arbeitsamt gehen müssen, um Transferleistungen zu beziehen. Was hierbei in der Regel nicht erwähnt wird, ist jedoch, dass von diesen 1,2 bis 1,4 Millionen so genannten „Aufstockern“ lediglich etwa 350.000 eine Vollzeitstelle haben. In drei Vierteln der Fälle muss von diesem Gehalt ein Lebenspartner oder eine Familie ernährt werden. Aus diesem Grund werden, anders als Befürworter des Mindestlohnes oftmals argumentieren, die wenigsten Aufstocker vom Mindestlohn profitieren. Vielmehr wird sich bei den meisten lediglich das Verhältnis zwischen Lohneinkommen und Transferleistungen des Staates verschieben, da das Lohneinkommen auf die Transferleistung fast vollständig angerechnet wird. Ein Mindestlohn sorgt also nicht dafür, dass sich, wie häufig behauptet, die Anzahl der Aufstocker bedeutend reduziert. Geholfen ist den meisten Arbeitnehmern des Niedriglohnsektors nicht mit einem höheren Lohn, der über reduzierte Transferleistungen wirkungslos bleibt, sondern mit der Möglichkeit, zusätzliche Stunden zu arbeiten. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro bewirkt jedoch genau das Gegenteil, weil er verhindert, dass die Arbeitgeber eine größere Nachfrage nach Arbeit entfalten.

Ein weiteres großes Problem für Arbeitnehmer des Niedriglohnsektors ist die Tatsache, dass sie sich zumeist sehr lange in den untersten Gehaltsklassen befinden, d.h. dass die Einkommensmobilität nur sehr gering ist. Der Niedriglohnsektor hat seine Daseinsberechtigung, weil er den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Er ermöglicht Langzeitarbeitslosen und jungen Menschen mit einem schwierigen schulischen Werdegang den Weg in ein geregeltes Arbeitsleben. Statt mit einem Mindestlohn sollte sich der Staat damit beschäftigen, wie es gelingen kann, dass diese Menschen mittel- bis langfristig aufsteigen und ein höheres Gehalt erzielen können. Nur so ist es möglich, dass auch eine Familie würdig und ohne Transferleitungen leben und eine Alterssicherung aufbauen kann. Dafür reichen auch 8,50 Euro nicht aus!

Niedriglohnbezieher brauchen Chancen aufzusteigen und dafür braucht es eine florierende Wirtschaft. Was sie nicht brauchen, ist ein Staat, der aus politischem Kalkül ihren Arbeitsplatz gefährdet. Stattdessen sollte sich die Regierung überlegen, wie der Wirtschaftsstandort Deutschland gestärkt werden und in  Ausbildung und Weiterbildung investiert werden kann. Nur so kann sicherstellt werden, dass in diesem Land gut bezahlte Arbeitsplätze entstehen, für die dann auch entsprechende gut ausgebildete Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Seit 2009 ist – parallel zur guten Entwicklung der Wirtschaft – ein positiver Trend für den Niedriglohnsektor zu erkennen. 600.000 weniger Menschen beziehen „Hartz IV“ und sogar 1,5 Millionen mehr haben eine sozialversicherungspflichtige Stelle gefunden. In Deutschland können demnach immer mehr Menschen vom Lohn ihrer Arbeit leben. Dieser Aufwärtstrend wird nun durch den Mindestlohn aufs Spiel gesetzt.

Fazit

Ein Mindestlohn, insbesondere in der geplanten Höhe von 8,50 Euro, ist ein Eingriff am Herzen des Arbeitsmarktes ohne Narkose. Niemand kann vorhersehen, wie genau dieser sensible Markt reagieren wird. Anders als ein Herzchirurg, der für derart riskante Eingriffe äußerst sensibles Werkzeug verwenden würde, hat sich die große Koalition für den Vorschlaghammer entschieden. Es soll nicht nur so gut wie keine Ausnahmen vom Mindestlohn geben, sondern es wird auch sofort mit einem sehr hohen Stundenlohn von 8,50 Euro eingestiegen. Ein solches Experiment, das in verwerflicher Weise Menschen wie Versuchskaninchen behandelt, bringt erhebliche Risiken für die deutschen Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor mit sich.

Gerade auf dem stark regulierten deutschen Arbeitsmarkt sollte äußerst umsichtig mit Werkzeugen hantiert werden, die hunderttausende Arbeitsplätze gefährden können. Hinter dieser abstrakten Zahl verbergen sich Arbeitnehmer und deren Familien. Konkrete Chancen und Lebensentwürfe können zerstört werden. Auswertungen des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln haben gezeigt, dass die Zufriedenheit von Menschen im Niedriglohnsektor größer ist als die von Menschen in Arbeitslosigkeit. Die Botschaft aus dieser Umfrage für die Arbeitsmarktpolitik ist offensichtlich: Besser einen schlecht bezahlten Arbeitsplatz als gar keinen.

Der flächendeckende Mindestlohn hat das Potential, ein ähnlichen Weg wie die Energiewende zu nehmen: Er sieht auf den ersten Blick gut aus und die Zustimmung der Bevölkerung ist groß. In der Praxis und im eigenen Lebensumfeld ist man dann aber plötzlich mit den realen Konsequenzen konfrontiert und das Projekt scheitert schließlich an den enormen Kosten für die Menschen und die deutsche Volkswirtschaft.

Ein flächendeckender Mindestlohn kann auch in Deutschland ein wertvolles Instrument sein, um illegalen und sittenwidrigen Lohnmissbrauch zu verhindern. Sittenwidrige Löhne sind zwar auch jetzt schon verboten, allerdings sind die Bestimmungen, ab wann ein Mindestlohn als sittenwidrig anzusehen ist, zumindest für den Laien kompliziert, weshalb es regelmäßig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt. Ein Mindestlohn gegen sittenwidrige Löhne wäre allerdings deutlich niedriger anzusetzen und nur schrittweise unter Beobachtung der Beschäftigungseffekte zu erhöhen. Ergänzt werden kann er durch weitere Branchenmindestlöhne, die auf branchentypische Merkmale individuell eingehen können und von den Tarifparteien ausgehandelt werden. Sogar das für seine Niedriglöhne bekannte Friseurhandwerk hat sich selbst einen Mindestlohn von 8,50 Euro verschrieben, der Stück für Stück eingeführt wird. In den meisten Branchen liegt der Mindestlohn deutlich darüber. Aufgabe der Politik sollte es sein, den Wirtschaftsstandort Deutschland so zu stärken, dass die Unternehmen Wachstum generieren, von dem auch die Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor profitieren. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro wird nur bei wenigen zu einem höheren Einkommen führen, riskiert jedoch gleichzeitig hunderttausende Jobs. Deutschland sollte sich diese Probleme ersparen und darauf verzichten.


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Kommentare

1 Antwort zu „Der Mindestlohn – ein Fluch für Arbeitnehmer!“

  1. Avatar von Otto
    Otto

    Guter Artikel des Autors, der plausibel die nicht vorherrschende Sichtweise aufzeigt. Insb. die Art und Weise der Einführung gibt zu Bedenken, die der Autor treffend als “Vorschlaghammer” bezeichnet hat. Es stellt sich aber auch die Frage, inwieweit von denjenigen potentiellen AN, die nun einen erschwerten Zugang zum Arbeitsmarkt haben, gefordert werden kann, sich an die neue Situation anzupassen. Nicht nur die Absenkung des Mindestlohns, auch eine Förderung der Betroffenen durch Fortbildungen/verbesserte Betreuung in Schulen etc. kann helfen. Dann wäre allen gedient. Nicht sein darf es nämlich, dass diejenigen, die von der gesetzlichen Reglung profitieren, unter den Arbeitsunwilligen leiden. Denen wäre auch ohne Mindestlohn nicht geholfen.

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