Pensionsparadies versus Altersarmut: Schluss mit den ungerechten Privilegien der Beamtenpension

Die Angst vor Altersarmut in Deutschland steigt. Eine Reform der Alterssicherungssysteme ist notwendig. Häufig diskutierte Maßnahmen bedeuten in erster Linie Abstriche für zukünftige und junge Arbeitnehmer. Sie müssen sich auf steigende Rentenbeiträge und ein erhöhtes Renteneintrittsalter bei gleichzeitig geringeren Leistungsversprechen im Alter einstellen. Währenddessen genießen Beamte weiterhin großzügige Pensionsregelungen. Es ist Zeit, diese ungerechten Privilegien abzubauen und ein gerechtes und nachhaltiges Alterssicherungssystem zu schaffen.

Eine sinkende Anzahl von Beitragszahlern muss eine steigende Anzahl an Rentnern finanzieren – eine Rechnung, die bereits heute nicht aufgeht. Der Staat muss eingreifen und versorgt die gesetzliche Rente mit Zuschüssen, um fehlende Beiträge auszugleichen. Dies waren im Jahr 2022 nicht weniger als 81 Milliarden Euro, Tendenz steigend!

Steigende Pensionskosten stellen eine zunehmende finanzielle Belastung für Bund und Länder dar. Die zusätzliche Belastung kann langfristig zu einem erheblichen Haushaltsloch und einer Investitionsunfähigkeit der Bundesländer führen, auf die ein Großteil der Last fällt.

Auch wenn durch das „Herauswachsen“ starker Beamtenjahrgänge, die in den 1970er Jahren eingestellt wurden, das Finanzierungsproblem der Pension in den nächsten Jahren nicht mehr so fatal sein wird wie heute, wird das akute Finanzierungsproblem dadurch nicht gelöst und das Alterssicherungssystem nicht weniger ungerecht. 

Ein Blick auf die durchschnittlichen und möglichen Renten- und Pensions-Bezüge verdeutlicht die spürbare und wachsende Gerechtigkeitslücke: Die durchschnittliche Rente bei einer Erwerbstätigkeit von 45 Jahren lag im Jahr 2020 bei etwa 1.637 Euro für Männer und 1.210 Euro für Frauen. Im Vergleich dazu stehen Beamten in der Regel nach fünf Jahren Dienst eine Mindestpension von 1.866 Euro zu. Nach 40 Jahren Tätigkeit liegen die möglichen Pensionszahlungen im Schnitt bei etwa 3.590 Euro für Männer und 2.970 Euro für Frauen. 

Trotz der nicht zu ignorierenden Tatsache, dass die Versorgung im Alter ebenso ungerecht verteilt ist wie die Bewältigung ihrer Lasten, die insbesondere junge Menschen betreffen, bleiben Beamtenpensionen bisher unberührt von Reformbemühungen. 

Befürworter der Unantastbarkeit der Beamtenpension argumentieren mit rechtlichen Besonderheiten des Beamtentumsund dem Alimentationsprinzip. Die Relevanz von Objektivität und Sicherheit im Öffentlichen Dienst ist unbestritten. Ein gewisses Maß an Unbestechlichkeit kann bei Staatsdienern aber auch ohne finanzielle Anreize vorausgesetzt werden. Mangelnde Flexibilität und Leistungsanreize, die Ineffizienz und Trägheit statt Höchstleistungen fördern, sprechen zusätzlich gegen die Beibehaltung der Besonderheiten und Privilegien der Beamtenbesoldung.

Vielfach wird auch diskutiert, ob es noch zeitgemäß und notwendig ist, allen Berufsgruppen des öffentlichen Dienstes die Privilegien des Beamtentums zu bieten. Bei einem häufig diskutierten Vorschlag, der Erwerbstätigenversicherung, soll die gesetzliche Rente durch zusätzliche Beitragszahler gestärkt und sollen die Pensionskassen entlastet werden, indem alle oder einzelne Berufsgruppen, wie Lehrkräfte, aus dem Beamtentum ausgegliedert und in die gesetzliche Rente miteinbezogen werden.

Eine steigende Anzahl von Beitragszahlern durch den Abbau von Pensionsprivilegien für einzelne Beamtengruppen und die Nutzung qualifizierter Zuwanderung sowie zusätzliche Renteneinnahmen durch längere Erwerbstätigkeit basierend auf Anreizen bieten Gestaltungsmöglichkeiten für die Politik und Sicherheit für die Bevölkerung und können damit eine gerechtere und zukunftsfähige Alterssicherung schaffen.

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