Kartellamt, beeile dich! Vom Wettlauf mit der Digitalwirtschaft

Neue Geschäftsmodelle, Digitalisierung und intelligente Systeme stellen das Kartellamt vor immer neue Herausforderungen. Der Wandel erfolgt zudem immer schneller. Es braucht schnell Gesetze, die die Digitalwirtschaft nicht davonlaufen lassen. Auch ihr würde das helfen.

Endlich ist es so weit: Die Digitalwirtschaft bekommt einen schärferen Ordnungsrahmen. Vor wenigen Wochen wurde das Kartellamt durch die 9. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mit weiteren Rechten ausgestattet. Die Marktstellung wird nicht mehr am reinen Umsatz abgelesen, auch Netzwerk- und Skaleneffekte sowie der Zugang zu Daten müssen nun berücksichtigt werden. Zudem wird betont, dass auch bei unentgeltlichen Leistungsbeziehungen ein Markt im kartellrechtlichen Sinne vorliegen kann. Im Jahr 2014 übernahm Facebook den kostenlosen Messenger-Anbieter WhatsApp für 19 Mrd. Dollar. Doch erst jetzt würde das deutsche Kartellamt sich dieses Falls annehmen können, denn der Umsatz von WhatsApp war trotz der enormen Reichweite des Dienstes zum Zeitpunkt der Übernahme zu gering, um wettbewerbsrechtlich relevant zu sein.

Bei der Verabschiedung des Gesetzes waren sich alle einig: Deutschland macht das Kartellamt fit für die Digitalwirtschaft. Doch nur wenige Wochen nach der Verabschiedung forderte Bundeskanzlerin Merkel eine grundlegende Reform des deutschen und europäischen Kartell- und Wettbewerbsrechts: „Wir müssen da ganz neu denken.“ Man möchte hinzufügen: Und zwar bald! Die Digitalwirtschaft entwickelt sich immer weiter, und so sollte auch deren Ordnungsrahmen regelmäßig angepasst werden, denn auch digitaler Wettbewerb muss fair sein – für den Konsumenten und die Konkurrenz.

Der digitale Wettbewerb ist allerdings komplexer als der analoge Wettbewerb. So gilt, dass je mehr Nutzer ein Dienst im Internet bzw. eine Internetplattform hat, desto mehr profitieren die Nutzer selbst davon. Denn mithilfe umfangreicher Nutzerdaten werden Nutzer besser bedient, etwa durch präzise Antworten auf Suchanfragen bei Google. Zusätzliche Kosten durch weitere Nutzer fallen für die Betreiber dabei kaum an, dafür profitieren aber Werbetreibende, die nun mehr Menschen erreichen. Der Betreiber der Plattform kann mehr für die Werbung verlangen und gewinnt weiter. In der Summe führen diese Effekte dazu, dass sich eine hohe Monopolisierungstendenz in der digitalen Ökonomie beobachten lässt, denn die Wettbewerbsstärke wird durch  die Größe des Anbieters bestimmt, nicht etwa durch das überlegene Produkt oder den niedrigsten Preis. Im Gegensatz dazu wird es für neue Wettbewerber  schwieriger, in den Markt einzutreten. Eine florierende Wirtschaft aber braucht Innovationen von vielen, auch kleinen, Marktteilnehmern und nicht nur von wenigen Großen. Ein Grund mehr für ein waches Auge auf die digitalen Märkte.

Anhand des ausgewerteten Verhaltens von Konsumenten und Nutzern im Netz versuchen Unternehmen, möglichst genaue Informationen auch über die Zahlungsbereitschaften potentieller Kunden zu gewinnen. Dies führt vermehrt zu einer individualisierten Preissetzung und somit zum Abschöpfen der Konsumentenrente, womit vom Konsumenten zum Produzenten umverteilt wird, weil die Preise stets gerade so hoch gesetzt werden, dass sie der Zahlungsbereitschaft entsprechen. Schnäppchen gibt es für den gläsernen Kunden nicht mehr. Die individualisierten Preise liegen zudem über den Preisen, die sich auf einem Wettbewerbsmarkt einstellen würden. Dies gelingt nur einem marktbeherrschenden Unternehmen mit monopolähnlicher Stellung.

Derartige Anbieter lassen sich vermehrt in der Digitalwirtschaft finden, sodass dort viele Fälle von Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beobachtet werden können. Wie weit Konzerne damit gehen dürfen, ist unklar formuliert. Darf aus einer hohen Zahlungsbereitschaft auch immer eine höhere Zahlungsfähigkeit abgeleitet werden? Werden nicht nur Daten über die finanzielle Situation der Menschen verwendet, sondern beispielsweise Daten über die eigene Gesundheit, könnten Versicherungen hieraus Nutzen ziehen. Dies würde zur individuellen Preissetzung im Gesundheitssystem führen und die eigentliche Idee sozialer Sicherung unterlaufen.

Dass Preise von Computer-Algorithmen berechnet werden, hat sich etabliert, doch dies ist noch nicht in den Gesetzen angekommen. Handeln Mitarbeiter kartellrechtswidrig, müssen ihre Unternehmen dafür haften. Was passiert jedoch, wenn Algorithmen oder Computer mit künstlicher Intelligenz entscheiden, Preise untereinander abzusprechen, und dabei nicht klar ist, wer deren „Verhalten“ steuert? Haftung muss klar zugewiesen werden können, auch wenn die zugrundeliegenden Systeme immer komplexer werden und Juristen und Ökonomen an ihre Grenzen stoßen, diese zu durchschauen. Auch Unternehmen würden klare Regeln helfen, denn sie können selbst zu den Leidtragenden von gegen sie gesteuerten Preisattacken werden. Automatisierte Preissetzungen, die Unternehmen nicht immer unter Kontrolle haben, werden so zur Gefahr. Rechtliche Wege zur Bestrafung eines solchen Verhaltens muss das Kartellamt zügig finden.

Durch die globale Vernetzung digitaler Unternehmen wird es auch eine zentrale Aufgabe der EU sein, eine effiziente Ausgestaltung des Kartellrechts vorzunehmen. Es ist höchste Zeit, sich dem Stand der Digitalwirtschaft anzupassen und Regeln zu setzen. Sie darf uns nicht davonrennen. Denn wem nützt das schon?

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