Die Folgen des Abgasskandals: Warum VW einige seiner Kunden erstklassig und andere zweitklassig behandelt

Die Aufarbeitung des Abgasskandals um den VW-Konzern ist angelaufen. Dabei stellt sich vor allem die Frage, wie Volkswagen die betroffenen Kunden entschädigen muss. Zum Unglück vieler Kunden zeichnet sich dabei aber eine Zweiklassengesellschaft ab. Unterschiede im deutschen und amerikanischen Verbraucherschutz sind der Hauptgrund dafür.

Der amerikanische Verbraucherschutz basiert auf dem Prinzip der Nachsorge. Im Falle von Produktmängeln oder Täuschungen drohen Millionenklagen und enorme Schadensersatzforderungen seitens der Konsumenten, die zu drakonischen Strafen vor Gericht führen. Unternehmen, die Verbraucher täuschen oder unsichere Produkte auf den Markt bringen, bekommen die ganze Härte des amerikanischen Verbraucherschutzes zu spüren.

Im Herbst 2016 stimmte der VW-Konzern einem Vergleich vor einem amerikanischen Gericht zu, der eine Strafzahlung von 15,2 Milliarden US-Dollar vorsieht. Diese Summe beinhaltet Barentschädigungen für die Privatkunden, Schadensersatz für die Händler und einen Anteil, der für den Rückkauf oder die Nachbesserung der betroffenen Fahrzeuge vorgesehen ist. Es ist die höchste Strafe, die in den USA jemals gegen ein Automobilunternehmen ausgesprochen wurde. Sammelklagen der Halter der ca. 482.000 betroffenen Fahrzeugen sollen so vermieden werden, da sie für den VW-Konzern mit noch höheren Kosten verbunden wären.

In Deutschland gilt im Verbraucherschutz das Prinzip der Vorsorge. Ausführliche Tests vor der Produktzulassung sollen die Produkte verlässlich machen. Zugelassen werden nur sichere und nicht gesundheitsschädliche Produkte. Verbraucher sollen auf diese Weise von Anfang an vor Täuschungen und Gefahren geschützt werden.

In Deutschland sind trotzdem 2,5 Millionen PKW mit Manipulationssoftware auf den Straßen unterwegs. Also müssen Kontrollmechanismen versagt und Tests schlampig abgelaufen sein. Dies ist der große Nachteil des Vorsorgeprinzips: Das Prinzip ist nur so gut wie die Wirksamkeit seiner Tests und die Gründlichkeit seiner Kontrollen. Entwischt ein fehlerhaftes Produkt diesem Kontrollnetz, dann sind die Verbraucher den Gefahren des Produkts unmittelbar ausgesetzt.

Die betroffenen VW-Kunden in Deutschland haben genau solch einen Fall erlebt und müssen damit leben, dass das Vorsorgeprinzip versagt hat. Gleichzeitig sind sie, anders als die amerikanischen Kunden, nicht mit dem mächtigen Instrument der Sammelklage ausgestattet, das zumindest nachträglich eine finanzielle Kompensation ermöglichen würde. Die Konsequenz daraus ist, dass der VW-Konzern seine Kunden ungleich behandeln kann und dies wohl auch tun wird. Gerecht ist das nicht.

Wäre der VW-Konzern jedoch dazu verpflichtet, alle betroffenen Kunden gleichwertig zu entschädigen, so würde sich nur auf dem deutschen Markt mit 2,5 Millionen betroffenen Fahrzeugen eine Gesamtsumme von bis zu 25 Milliarden Dollar ergeben, wenn wie in den USA eine Barentschädigung von 5.000-10.000 US-Dollar pro Kunde angesetzt wird. Wohlgemerkt umfasst diese Summe nur die Barentschädigung, nicht die Kosten für Nachbesserung oder Rückkauf der Fahrzeuge. Weitere Strafen in dieser Größenordnung in anderen Ländern würden wohl das Aus für den Konzern bedeuten.

Der VW-Konzern ist in einigen Regionen Deutschlands der größte Arbeitgeber. Außerdem ist das Land Niedersachsen als Anteilseigner und Kapitalgeber an der Volkswagen AG beteiligt. Das Aus für den Konzern könnte ganze Wirtschaftszweige mit in den Abgrund reißen. Hundertausende von Arbeitsplätzen würden vor allem auch bei den unzähligen kleinen und mittelgroßen Zulieferbetrieben verloren gehen. Es dürfte diese Ausnahmestellung und Systemrelevanz von VW sein, die die gründliche Aufarbeitung und vor allem die adäquate Entschädigung der Kunden in Deutschland verhindert.

In Deutschland werden die betroffenen Fahrzeuge nun schrittweise nachgerüstet, um die Abgasvorschriften einhalten zu können. Wie sich dies auf den Wiederverkaufswert und die Leistung der PKW auswirkt, ist noch nicht absehbar. Der VW-Konzern steckt nun in einer Zwickmühle. Einerseits muss er möglichst das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen, anderseits den finanziellen Schaden eindämmen. Der Konzern hat sich entschieden, wie er mit diesem Dilemma umgehen will: Durch eine zweiklassige Behandlung seiner Kunden in den Ländern, die keine hohen Schadensersatzzahlungen kennen. Das mag kurzfristig die Finanzen entspannen, langfristig wird es dem Konzern jedoch schaden.

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