Wer TTIP sät, wird Gentechnik ernten

Freihandelsabkommen bauen Handelshemmnisse ab und forcieren den Wettbewerb. Dadurch ergeben sich attraktive Chancen für die heimische Wirtschaft, in neue Märkte vorzudringen, aber auch für die Bürger, die eine größere Produktvielfalt und sinkende Preise erwarten können. Das aktuell verhandelte Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP birgt allerdings große Gefahren insbesondere für die europäischen Verbraucherschutzstandards.

In den USA gilt im Verbraucherschutz das Wissenschaftsprinzip. Für Produkte bedeutet dies, dass sie erst reguliert werden, wenn ihre Schädlichkeit wissenschaftlich zweifelsfrei belegt werden können. Ausnahmen gibt es für medizinische Produkte wie zum Beispiel Herzklappen, die eine Zulassung durch die amerikanische Gesundheitsbehörde FDA benötigen. Ein Eingreifen der Politik auf einen Verdacht hin wird jedoch im Normalfall als wettbewerbslähmend angesehen. Zugleich setzt die Möglichkeit von hohen Schadensersatzforderungen aber auch starke Anreize für Unternehmen, ihre Produkte vorab selber sehr genau zu überprüfen. Denn diese Forderungen können Unternehmen massiv schaden. Dennoch hat die amerikanische Vorgehensweise deutliche Nachteile, weil es schwierig ist, etwas wissenschaftlich zweifelsfrei zu belegen, wenn mögliche Risiken noch nicht erforscht oder verstanden sind.

Die EU handelt nach dem Vorsorgeprinzip. Dabei reicht bereits ein Anfangsverdacht eines möglichen Produktrisikos aus, um ein Produkt am Markt zu verbieten. Faktisch haben die Regulierungsbehörden der Staaten das letzte Wort und entscheiden zum Wohle der Bevölkerung über das Angebot. Das Problem dabei ist, dass Genehmigungen von der Willkür dieser Behörden abhängen. Es kommt stets darauf an, wie genau oder ungenau die jeweiligen Produkte untersucht werden sollen.

Das im Verbraucherschutz angewendete Vorsorgeprinzip gilt nach Auffassung der USA als nichttarifäres Handelshemmnis, da es amerikanische Produkte aufgrund von wissenschaftlich nicht zweifelsfreien belegten Sicherheitsbedenken vom europäischen Markt ausschließt. Dies wird am Beispiel der US-Agrarprodukte deutlich: Ihnen werden große Wachstumschancen in der EU vorhergesagt, wenn es den USA gelingt, mithilfe von TTIP das Vorsorgeprinzip zu umgehen. So könnten genveränderte Pflanzen oder Hormonfleisch in Europa unbeschränkt zugelassen werden, was derzeit nicht möglich ist. Die EU fürchtet jedoch etwa im Falle von Hormonfleisch, dass der Verzehr bei bestimmten Bevölkerungsgruppen gravierende negative Auswirkungen haben könnte. Und da es noch viele offene Fragen gibt, wie genau zusätzlich aufgenommene Hormone in bestimmten Lebensabschnitten wirken, verbietet die EU prophylaktisch das Hormonfleisch, bis alle Sicherheitsbedenken ausgeräumt sind.

Eine mögliche Lösung, den Konflikt zu beseitigen, wäre eine Kennzeichnungspflicht, die Waren aus den USA mit genveränderten oder hormonbehandelten Bestandteilen ausdrücklich ausweist. Damit könnte der Verbraucher darüber entscheiden, ob er diese Produkte konsumieren möchte oder nicht. Allerdings hat die Vergangenheit gezeigt, dass derartige Produkte bei uns nicht angenommen werden. So hat beispielsweise die Firma „Nestle“ im Juli 2011 den aus Gen-Mais hergestellten Schokoriegel „Butterfinger“ aufgrund mangelnden Absatzes wieder vom Markt genommen. Der Trend hin zu Bio und regionalen Produkten lässt vermuten, dass weder hormonbehandeltes Fleisch noch Gentechnik auf unseren Tellern einen Platz haben wird. Deshalb ist es die naheliegende Strategie der US-amerikanischen Lebensmittelproduzenten in den TTIP-Verhandlungen, Kennzeichnungspflichten möglichst zu verhindern. Dann wäre für die Konsumenten in Europa nicht mehr ersichtlich, in welchem Produkt hormonbehandeltes Fleisch oder Gen-Ware zu finden ist.

Seitdem Zölle und Quoten sehr niedrig sind und es einen regen Handel zwischen Europa und Amerika gibt, ist der nächste und im Prinzip richtige Schritt, nichttarifäre Handelshemmnisse zu reduzieren. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Bevölkerung geschehen, indem wichtige Verbraucherschutzstandards aufgehoben werden. Die EU muss in diesem Bereich hartnäckig bleiben und ihre Standards in diesem Bereich verteidigen.

 

Beitragsbild: cb  / pixelio.de

Kommentare

0 Antworten zu „Wer TTIP sät, wird Gentechnik ernten“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert