Kaiser’s Tengelmann: Die Ministererlaubnis muss bleiben

Im Übernahmeverfahren von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka wirft das Oberlandesgericht Düsseldorf Bundeswirtschaftswirtschaftsminister Sigmar Gabriel Befangenheit vor. Die Stimmen mehren sich nun, die die Ministererlaubnis im Kartellverfahren gleich ganz abschaffen möchten. Ein ordnungsökonomisches Plädoyer für den Erhalt dieser Institution.

Laut Bundeskartellamt könnte aufgrund der Übernahme der Supermarkt-Kette Kaiser’s Tengelmann durch Edeka der freie Wettbewerb im deutschen Lebensmitteleinzelhandel gefährdet sein. Die Sorge scheint begründet, denn nach der Übernahme würde Edeka immerhin bis zu einem Drittel des Umsatzes in der Lebensmittelbranche erwirtschaften. Zusammen mit dem anderen Einzelhandelsriesen Rewe wären es sogar über 50 Prozent.

Edeka und Kaiser’s Tengelmann wollten die Entscheidung des Kartellamtes aber nicht hinnehmen und stellten bei Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Antrag auf eine Ministererlaubnis, die dieser erteilte. Den restlichen Einzelhandelskonkurrenten passte dies nicht und sie zogen mit einer Beschwerde vor das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf – mit Erfolg. Das OLG warf dem Bundeswirtschaftsminister Befangenheit vor. Es hätte ‚Geheimgespräche‘ zwischen ihm und den Verhandlungspartnern gegeben. Das Verfahren sei daher intransparent und undurchsichtig gewesen. Inzwischen liegt der Fall sogar beim Bundesgerichtshof, der das Verfahren jedoch zunächst auf Eis gelegt hat, um den inzwischen eingeschalteten Schlichtern Zeit für einen Kompromiss zwischen den Streitparteien zu geben.

Unabhängig von einem möglichen Kompromiss in dieser Angelegenheit stellen einzelne Wirtschaftszeitschriften wie die WirtschaftsWoche sowie einige Bundestagsabgeordnete die Ministererlaubnis nun in Frage. Sie „lade zu politischen Deals ein, die vor Gericht keinen Bestand hätten“. Außerdem hätte Sigmar Gabriel Konkurrenten abseits von Edeka keine Chance gegeben. Auch Gabriels Hoffnung, mithilfe der Übernahme Arbeitsplätze retten zu können, sei „verwegen“.

Diese Gegenargumente haben ihre Berechtigung, jedoch ist die Ministererlaubnis ein wichtiger Bestandteil der deutschen Wettbewerbsordnung, dessen Bedeutung nicht unterschätzt werden sollte. Ohne diese politische Institution würden Fusionsentscheidungen rein nach technischen Kriterien – wie etwa statistischen Marktkonzentrationsmaßen – beurteilt werden. Das Bundeskartellamt möchte primär den freien Wettbewerb schützen, indem es Missbräuche marktbeherrschender Unternehmen aufdeckt und das Kartellverbot durchsetzt. Darüber hinaus wird es kaum tätig.

Wettbewerbspolitik soll aber nicht nur den ‚Leistungswettbewerb‘ in offenen Märkten sichern. Denn eine Wettbewerbsordnung, die nur das freie Spiel der Marktkräfte sichern will, ist einseitig und auf dem gesellschaftspolitischen Auge blind. Sie ist vielmehr ebenso im Zusammenhang mit sozial- und umweltpolitischen Aspekten zu sehen. Eine Fusion, die aus wettbewerbspolitischen Gründen nachteilig bewertet wird, kann aus übergeordneten oder Gemeinwohlgründen dennoch sinnvoll sein. Es braucht also eine Institution, die diese Bewertung vornehmen kann.

Das Bundeswirtschaftsministerium kann eine solche Institution darstellen. Die Behörde hat alle Möglichkeiten einer hinreichenden Überprüfung. Mit der wissenschaftlichen Monopolkommission befindet sich wettbewerbspolitischer Sachverstand im Haus. Außerdem können die einzelnen Bundesländer im Verfahren ihre Stellungnahmen abgeben und damit Auswirkungen auf bestimmte Regionen erläutern. Schließlich werden betroffene Dritte aus der Branche geladen und öffentlich angehört. Die Ministererlaubnis steht am Ende des Verfahrens und kann sogar mit bestimmten Auflagen versehen werden. Damit ist sie deutlich ausgewogener als ein striktes Verbot durch das Bundeskartellamt.

Das Wirtschaftsministerium ist aber noch aus anderen Gründen die richtige Adresse für eine solche Bewertung. Entscheidet beispielsweise das Parlament diese Fragen, würden wichtige Fusionsentscheidungen auf der politischen Bühne ausgetragen. Das Verfahren würde dann Teil von politischen Grabenkämpfen und Gezänk auf der Parteienebene. Die Ministererlaubnis bietet demgegenüber eine angemessene Zwischenlösung. Zwar möchte auch der Bundeswirtschaftsminister seine Wiederwahl sichern und wird von unbequemen Entscheidungen eher Abstand nehmen. Allerdings muss er im Gegensatz zum einzelnen Parlamentarier eine deutlich höhere Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und den Unternehmen wahrnehmen.

Es stimmt schon: In manchen Punkten muss das Verfahren der Ministererlaubnis transparenter und einsehbarer werden, wie der Fall Edeka/Kaiser’s Tengelmann und der Vorwurf der ‚Befangenheit‘ an Sigmar Gabriel deutlich gezeigt haben. Aber die geforderte vollständige Abschaffung der Ministererlaubnis ist mit den zentralen Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar.

 

Beitragsbild: Arne Müseler / pixelio.de

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