TTIP – Alles, außer Freihandel!

Mit TTIP, kurz für „transatlantic trade and investment partnership“, wird derzeit ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA verhandelt, das, sollte es in Kraft treten, die größte Freihandelszone aller Zeiten schaffen würde. Gemeinsam vereinigen die USA und die EU etwa 50% des weltweiten Bruttoinlandsprodukts und einen großen Teil des Welthandels auf sich. Obwohl es Zweifel daran gibt, dass es durch das Abkommen zu substanziellen positiven Auswirkungen auf Handel und Wirtschaft kommt, wird es dennoch von der Politik in höchsten Tönen gepriesen. Es ist die Rede von einem neuen Wachstumsschub und einem Jobwunder, mit deren Hilfe Europa aus der aktuellen Krise herausgebracht werden könne. Der neue EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erwartet, dass jedem Europäer durch TTIP zukünftig 545 Euro zusätzliches Einkommen  zur Verfügung stehen werden. Sein Rivale Martin Schulz, der Präsident des Europäischen Parlaments und ebenfalls Kandidat für die EU-Kommissionspräsidentschaft, sicherte seinen Wählern sogar rund 600 Euro mehr pro Jahr zu. Mit anderen Worten: Da wurde und wird einem bares Geld versprochen! Doch wie realistisch sind solche Versprechungen?

Ökonometrisches Augurentum

Die Politik stützt sich bei all diesen Versprechen auf verschiedene Studien, die zu TTIP in Auftrag gegeben wurden. Die Studien prognostizieren allesamt positive Effekte bei Wachstum, BIP und Einkommen, was nicht überrascht, weil die Standardaußenhandelstheorie genau dies für den Fall eines kräftigen Abbaus von Handelsschranken vorhersagt. Je offener die Grenzen, desto mehr Handel, desto höher das Wachstum. Was die genannten Studien jedoch ignorieren, ist die Frage, wie sich die Wohlstandsgewinne in den einzelnen Ländern verteilen werden. Und so sind Aussagen der beiden Herren ziemlich substanzlos. Die vom Centre for Economic Policy Research für die Europäische Kommission erstellte Studie, auf die sich Juncker und Schulz in bewusst irreführender Weise beziehen, prognostiziert für die EU ein zusätzliches Wachstum von insgesamt 0,48 Prozent. Dies entspricht ca. 119 Mrd. Euro, die, geteilt durch die Gesamtbevölkerungszahl der EU (multipliziert mit hypothetischen vier Haushaltsmitgliedern), genau die von Juncker genannten 545 Euro ergibt, allerdings nicht pro Kopf, sondern für eine vierköpfige Familie. Für die USA beträgt der analoge Effekt 0,39 Prozent. Schaut man noch etwas genauer hin, dann sieht man zudem, dass sich dieser Effekt auf eine ganze Dekade, nämlich den Zeitraum von 2017-2027, bezieht. Das ist ziemlich mager! Und da der bilaterale Handel zum größten Teil aus komplexen Gütern und Dienstleistungen besteht, würden Lohnzuwächse auch eher den Hochqualifizierten zugutekommen und weniger den Geringqualifizierten, die in technologisch weniger anspruchsvollen Branchen arbeiten.

Die Herren Juncker und Schulz sind allerdings wahre Pessimisten im Vergleich zum Münchner Ifo-Institut. Dort prognostiziert man einen Anstieg des BIP für die einzelnen EU-Staaten zwischen 2,6 und 9,7 Prozent, darunter 4,7 Prozent in Deutschland und sogar 13,4 Prozent in den USA. Allein in Deutschland sollen 110.000 neue Arbeitsplätze entstehen. All dies geschieht über einen nicht näher benannten ,,langfristigen” Zeitraum, denn im Ifo-Modell wird die Zeit ausgeklammert. Ohne einen konkreten Zeitbezug sind Wachstumsprognosen jedoch nichtssagend, denn die Effekte könnten sich genauso gut über 100 wie über 1000 Jahre verteilen. Und so räumt zum Beispiel der Hauptautor der Studie, Professor Gabriel Felbermayr, im Interview mit dem ARD-Magazin ,,Monitor” auch ein, dass der Beschäftigungseffekt zwar positiv, aber „auch im optimistischen Szenario klein“ sei. Gleichzeitig nennt er die Informationspolitik des Bundeswirtschaftsministeriums und der EU-Kommission höchst unausgewogen, da sie mit den Ergebnissen der Studie werben, ohne jedoch darauf  einzugehen, unter welchen Annahmen diese entstanden. Die Forscher des Ifo-Instituts unterstellen in ihrer Studie, dass es zu einer ,,umfassenden Liberalisierung” und einer Zunahme des transatlantischen Handels um 80% kommen werde. Bei letzterer Zahl beziehen sie sich auf Erfahrungen aus anderen Abkommen, die sie als Vergleich heranziehen. Die EU und die USA treiben jedoch schon bisher sehr viel Handel miteinander und ihre jeweiligen Produktpalletten sind zu großen Teilen gleich. Es ist daher nicht unmittelbar ersichtlich, wie eine Steigerung in solchem Umfang zu Stande kommen soll. Und auch was es mit der ,,umfassenden Liberalisierung” konkret auf sich hat bzw. ob sich diese politisch überhaupt durchsetzen ließe, wird nicht gesagt.

Die Katze im Sack

Verwunderlich ist dies nicht, denn die Ifo-Forscher können realistischerweise auch gar keine präzisen Aussagen machen. Da TTIP geheim verhandelt wird und die Öffentlichkeit keinen Zugang zu Dokumenten hat (außer durch einige Leaks), weiß niemand genau, über was konkret verhandelt wird. Die Zölle zwischen der EU und den USA liegen bei durchschnittlich ca. 3% und so wird es sich in den Verhandlungen wohl nicht hauptsächlich um Zollsenkungen drehen. Die EU-Kommission schreibt auf ihrer Webseite:

“The negotiations aim at removing trade barriers (tariffs, unnecessary regulations, restrictions on investment etc.) in a wide range of economic sectors so as to make it easier to buy and sell goods and services between the EU and the US. The EU and US also want to make it easier for their companies to invest in each other’s economy.”

Das Augenmerk sei hierbei auf die Formulierung ,,unnecessary regulations” gelegt, denn im Prinzip ist jeder Produktstandard und jede Norm eine Regulierung und ihre Notwendigkeit eine subjektive Einschätzung.

Prinzipiell könnte TTIP also eine gute Sache sein, denn verschiedene Steckdosen und Blinker auf beiden Seiten des Atlantiks verursachen nur unnötige Transaktionskosten. Doch was ist alles betroffen und was nicht? In Arbeitspapieren zu einigen Branchen, die die EU-Kommission zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit dann doch veröffentlicht hat, ist die Rede davon, dass es entweder zur gegenseitigen Anerkennung der existierenden Standards oder zu einer Konvergenz kommen solle. Eine sehr schwammige Formulierung! Interessant zu wissen ist, dass die Organisation Corporate Europe Observatory von der EU-Kommission auf dem Rechtswege die Herausgabe einer Liste erzwang, aus der hervorgeht, dass 93% der vor Verhandlungsbeginn konsultierten Partner aus der Industrie kamen. Wie beim Weihnachtsmann durften diese ihre Wunschlisten abgeben.

Wenn nur Lobbyisten ihre Vorschläge einbringen können, dann lässt sich leicht erahnen, in welche Richtung die Konvergenz gehen wird. Es ist kaum zu erwarten, dass eine Seite ihren Standard anhebt. Selbst wenn sie es wollten, wäre es oftmals gar nicht möglich. Und so bleibt nur Raum nach unten. Zum Beispiel ist aus der Sicht eines US-Agrarlobbyisten das Verbot von mit Hormonen behandeltem Fleisch in der EU eine vollkommen unnötige Regulierung und es würde ihm durchaus gefallen, wenn die EU den US-Standard anerkennt.

Generell gibt es bei den Standards in vielen Bereichen große Unterschiede, die auch aus unterschiedlichen Rechtstraditionen erwachsen und daher kaum kompatibel sind. Während in Europa zumeist das Vorsorgeprinzip gilt und der Gesetzgeber bereits im Vorfeld regulativ eingreift (zum Beispiel muss der Hersteller einer Chemikalie vor der Zulassung beweisen, dass sein Produkt für Mensch und Natur unschädlich ist), werden Chemikalien in den USA zum Teil zunächst ungeprüft oder nur rudimentär geprüft zugelassen und man muss hinterher vor Gericht die Schädlichkeit beweisen, um Schadensersatz und ein Präzedenzurteil zu erhalten (sofern nicht das Prinzip der Gefährdungshaftung gilt). Wegen der oftmals großen Schadensersatzsummen neigen die Hersteller zwar auch vorab schon zur Vorsicht, allerdings kalkulieren sie durchaus rational ein, dass die oft privaten Kläger einen solchen Prozess überhaupt erst durchhalten und dann auch noch gewinnen müssen, ehe der erste Dollar Schadensersatz gezahlt wird. Große Unternehmen können mit ihrer Finanzkraft und den besten Juristen, die dann vor Gericht Verzögerungstaktiken anwenden, den Kläger finanziell so sehr in Bedrängnis zu bringen, dass diese von vornherein auf den Rechtsstreit verzichten oder diesen vor dem Urteil abbrechen oder sich auf ungünstige Vergleiche einlassen. Menschen aus den unteren Einkommens- und Bildungssegmenten sind daher in einem solchen Rechtssystem strukturell benachteiligt. Wer nicht die Mittel hat, sein Recht vor Gericht zu erstreiten, wäre ohne die staatliche Fürsorge schutzlos.

Natürlich kann die Anpassung von Standards zu Wohlfahrtsgewinnen führen. Jedoch nur dann, wenn dieser Prozess transparent ist und kritisch von der Öffentlichkeit und ihren Vertretern begleitet wird. Laut dem Grünen EU-Parlamentsmitglied Giegold haben die EU-Abgeordnenten jedoch offiziell keinen Zugang zu Dokumenten oder Informationen über die Verhandlungen. Auch der Bundestag fühlt sich schlecht infomiert und selbst die Bundesregierung moniert, dass sie keinen Einblick in die von den USA vorgelegten Verhandlungsdokumente hat. Keine Seite hat Protokolle von bisherigen Sitzungen veröffentlicht. Zum Realisieren von Wohlfahrtsgewinnen müsste ein Ausgleich zwischen den Interessen der Privatwirtschaft und denen der Zivilgesellschaft gefunden werden. Dazu müssten beide Seiten ihre Anliegen in die Verhandlungen einbringen können und dies auch offen tun, sodass sie jeweils gleich viel Einflussmacht hätten. In einer solchen offenen Arena hätten dem Gemeinwohl allzu schädliche Interessen keine Chance, sodass dann auch die Panikmache zu TTIP unberechtigt wäre. Jedoch haben nur die Vertreter der Wirtschaft diese Möglichkeit und nutzen diese nur hinter verschlossenen Türen. Es ist daher mehr als verständlich, dass viele Menschen große Bedenken hinsichtlich TTIP haben und dabei zum Teil ins Irrationale abdriften.

Auf die aufkommende Kritik geht die EU-Kommission nicht ernsthaft ein. Sie hat bisher wenig bis gar nichts unternommen, um den Verhandlungsprozess in irgendeiner Weise transparenter zu gestalten. Der verantwortliche EU-Kommissar Karel de Gucht bezeichnet in einem von ihm verfassten Artikel in der ZEIT einfach alle Kritikpunkte als unsinnig, wobei er jedoch keine konkreten Gegenbeweise liefert. Der Artikel ist bezeichnend für die Informationspolitik der TTIP-Unterhändler. Sie werden wissen, warum sie dies tun.

Eine ordnungspolitische Selbstkastration

Ein Vorhaben in den TTIP-Verhandlungen ist wahrlich zum Erschaudern, da es besonders weitreichende Konsequenzen haben wird. Es handelt sich um die Investorenschutzklauseln (investor state dispute settlement, ISDS). ISDS sind Instrumente, die es schon lange in bilateralen Investitionsschutzabkommen gibt. Wenn ein Investor sich von einem Staat in seinen Rechten verletzt sieht, kann er diesen unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einem privaten Schiedsgericht verklagen. Gegen die Urteile eines solchen Gerichts ist keine Revision möglich. Auf diese Weise sollen Investoren ihre Rechte auch in Staaten durchsetzen können, in denen keine Rechtssicherheit gewährleistet ist. Doch warum wollen ausgerechnet die EU und die USA jetzt ein solches Instrument einführen? Wann wurde hier das letzte Mal ein Investor willkürlich und grundlos enteignet?

Im oben genannten Zitat spricht die Kommission von „restrictions on investment“, wiederum eine sehr dehnbare Formulierung! Denn was beschränkt Investitionen? Oft sind es Gesetze und Auflagen zum Schutz von Umwelt, Verbrauchern oder Arbeitnehmern. Die Investorenschutzklauseln sollen Investoren vor zukünftigen Regulierungsmaßnahmen, die die Profitabilität ihrer Investitionen in irgendeiner Weise beeinträchtigen könnten, schützen. Dies könnte darauf hinauslaufen, dass jedes Mal, wenn irgendein Unternehmen seinen Gewinn durch irgendein erlassenes Gesetz oder eine neue Verordnung verringert sieht, es den betreffenden Staat verklagt. Einen Vorgeschmack geben Prozesse wie Philip Morris gegen Uruguay, Vattenfall gegen die Stadt Hamburg oder Lone Pine gegen die Provinz Quebec. Mit anderen Worten: Jedes Mal, wenn einem Unternehmen irgendein neues Gesetz nicht passt, kann es eine gewaltige Schadensersatzklage einreichen. Bei der Klage gegen Uruguay geht es zum Beispiel um einen Streitwert von zwei Mrd. US-Dollar. Vor diesem Hintergrund müssten sich Politiker dann gut überlegen, welche Gesetzesinitiativen sie anstoßen, denn Gesetzgebung könnte in der Zukunft ziemlich teuer werden. Man stelle sich vor, im Bundestag wird ein neues Umweltgesetz diskutiert und US-Firmen lassen einfach mal über ihre Anwälte ein paar dezente Andeutungen machen. Bestimmte Gesetze wird sich der Staat ganz generell nicht mehr leisten können und Unternehmen könnten Gesetzesinitiativen mit Anwaltsschreiben im Keim ersticken. Die ordnungspolitischen Gestaltungsmöglichkeiten des Staates wären massiv eingeschränkt, er wäre nur noch schwer in der Lage, den bestehenden Ordnungsrahmen an kommende Veränderungen oder neue Bedürfnisse der Bürger anzupassen. Das Durchsetzen dem Gemeinwohl dienender Regulierungsmaßnahmen zulasten von Wirtschaftsinteressen würde noch viel schwerer gemacht als es ohnehin schon ist.

Fazit

Ein transatlantisches Freihandelsabkommen würde in jedem Fall positive Effekte auf Wachstum, Beschäftigung und Einkommen haben, aber da die EU und die USA bisher schon wirtschaftlich sehr stark miteinander verflochten sind, sollte man sich nicht allzu viel davon erhoffen. Auch würden die Früchte eher den Hochqualifizierten und Kapitaleignern zugutekommen. Vor allem die Art und Weise, wie das Abkommens verhandelt und kommuniziert wird, und die bisher durchsickerten Details lassen jedoch Schlimmes vermuten, weil die möglichen positiven Effekte in eine Richtung kanalisiert werden könnten, die nicht den gesamtgesellschaftlichen Interessen entspricht. So ist es bezeichnend, dass zwar Vertreter der Wirtschaft ihre Vorschläge direkt einreichen können, die Zivilgesellschaft hingegen nicht. Daher würde TTIP am Gemeinwohl vorbeigehen und hauptsächlich den Interessen multinationaler Konzerne und ihrer Anteilseigner dienen. Vor allem durch die Investorenschutzklauseln können . Damit ein transatlantisches Freihandelsabkommen die Chance hätte, von der Öffentlichkeit akzeptiert zu werden, müssten die Verhandlungen noch einmal ganz von vorne beginnen. Man bräuchte ein komplett neues Mandat ohne Investorenschutzklauseln, mit echter Bürgerbeteiligung und vor allem mit vollständiger Transparenz. Doch von der EU-Kommission ist in dieser Hinsicht wohl kein Entgegenkommen zu erwarten. Der Graben zwischen „denen in Brüssel“ und den Bürgern der Mitgliedsstaaten dürfte dadurch noch größer werden.

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