Lobbyregister: Demokratie stärken, Transparenz schaffen

Transparent wie die Kuppel des Reichstags sollte politische Arbeit in einer Demokratie sein. Bislang liegen aber viele politische Entscheidungsprozesse für die Bürger im Dunkeln. Zum Teil arbeiten Lobbyisten sogar an Gesetzestexten mit. Ein Schritt in Richtung Transparenz wäre ein verpflichtendes Lobbyregister mit Namen, Zielen, Auftraggebern und Budgets von Lobbyisten.

Cum-ExDieselgate oder Rent-a-Sozi gehören zu den größten Lobbyskandalen der vergangenen Jahre. Allein der Cum-Ex-Skandal riss eine Lücke von mindestens 31,8 Milliarden Euro im Steueraufkommen. Das entspricht etwas mehr als dem Doppelten der Einnahmen aus der Tabaksteuer von 2019. Das Lobbyproblem: Der Gesetzestext zur Besteuerung von Aktien, der den Skandal erst möglich machte, wurde fast wörtlich aus einem Forderungspapier von Banklobbyisten übernommen.

Nach Schätzungen des Vereins Lobbycontrol gibt es etwa 5.000-7.000 Lobbyisten in Berlin. Sie stehen 709 Bundestagsabgeordneten und 69 Bundesratsmitgliedern gegenüber. Das heißt, auf jedes Mitglied kommen mindestens sechs Lobbyisten. 

Einfluss von Interessengruppen zu hoch

Um es deutlich zu sagen: Die Information von Politikern zu bestimmten Themen und Anliegen der Wähler hat seine Berechtigung und damit auch der Lobbyismus. Allerdings passiert vieles hinter geschlossenen Türen und das bedeutet: Wie Entscheidungen getroffen werden, lässt sich für die Bürger kaum nachvollziehen. Für eine Demokratie, in der der Wille vom Wähler ausgeht, ist das ein Problem. So überrascht es nicht, dass eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts infratest dimap zeigt: 82 Prozent der Befragten halten den Einfluss von Lobbyisten für zu hoch oder sogar für viel zu hoch. 

Solche Ergebnisse sind erschreckend und ein entscheidender Grund für Politikverdrossenheit. Wozu noch wählen gehen, wenn am Ende Dritte die Entscheidungen treffen? Mehr Offenheit könnte Vertrauen schaffen, dass Politiker sich jede Seite anhören und nicht von einzelnen Gruppen vereinnahmt werden.

Lobbyismus und Bundestagsabgeordnete

Um Regulierungen Wirksamkeit zu verleihen, muss zuallererst definiert werden, was Lobbyismus beinhalten und wer ihn betreiben darf. Natürlich steht jeder Bundestagsabgeordnete für eine politische Richtung und vertritt spezifische Interessen. Allerdings sollte er keinen Lobbyismus für ein bestimmtes Unternehmen betreiben dürfen, wie es beispielsweise bei Philipp Amthor (CDU) und der Firma Augustus Intelligence der Fall war. Sonst verschwimmen die Grenzen zwischen Interessengruppenvertretern und denen, die schlussendlich die Entscheidungen treffen, ins Unkenntliche.

Unternehmensmitarbeiter in Ministerien

Bei Gesetzesentwürfen ist auch die Meinung von Lobbyisten gefragt, allerdings ist der Umfang der Beteiligung nicht festgelegt. So arbeiteten beispielsweise Beschäftigte der Deutsche Börse AG im Finanzministerium sogar an Gesetzentwürfen mit. Als Externe waren auch Bayer-Mitarbeiter im Umweltministerium und im Wirtschaftsministerium beschäftigt.

Deswegen ist es wichtig, dass die Ziele der einzelnen Interessengruppen bekannt sind. Das Budget, um diese Ziele zu erreichen, kann Aufschluss darüber geben, welcher Mittel sie sich bedienen. Ausreichen wird dies allerdings nicht. Künftig muss klar ersichtlich sein, wer Gesetzestexte verfasst.Bislang verhinderten CSU und CDU, jene Partei, der auch Philipp Amthor angehört, die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters. Begründung: es gäbe kein Transparenzproblem. Die Gefahr für die Demokratie ist allerdings enorm, wenn zu viele Menschen den Glauben an konzernunabhängige Entscheidungen von Politikern verlieren. 
Daher gilt es nun dringendst, die politische Entscheidungsfindung offenzulegen, damit die Transparenz der Reichstagskuppel nicht nur ein leeres Symbol bleibt!


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Kommentare

1 Antwort zu „Lobbyregister: Demokratie stärken, Transparenz schaffen“

  1. Avatar von Teresa Hütten
    Teresa Hütten

    Hallo Mona,

    ich finde dein Betrag weist auf ein sehr wichtiges Thema hin. Die Regierung sollte primär die Interessen der Bürger und Bürgerinnen, die sie gewählt haben, vertreten.

    Jetzt ist Anfang des Jahres nun endlich der Gesetzesentwurf durchgekommen und es wurde ein Lobbyregister eingeführt. Diese scheint allerdings bislang noch mangelhaft zu sein. Zudem gibt es auch einige Ausnahmen die unter anderem für politische Stiftungen, Kirchen und Gewerkschaften gelten. Bislang sind die Eintragungen auch noch sehr unvollständig.

    Mich würde nun interessieren, ob du die bisherigen Maßnahmen als ausreichend erachtest und ob du glaubst, dass es eine Konsequenz auf die Politik haben wird, z.B. in Form von Stimmverteilung?

    Viele Grüße

    Teresa Hütten

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