Der Länderfinanzausgleich: Es ist nicht alles Gold was glänzt

Die deutschen Ministerpräsidenten und Regierenden Bürgermeister feiern die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs ab 2020 als einen Sieg. Die Bundesländer erhalten zwar mehr Geld vom Bund, die damit gesetzten Anreize gefährden jedoch den Föderalismus.

Die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs wurde notwendig, da der bisherige Länderfinanzausgleich und der Solidarpakt II im Jahr 2019 auslaufen werden. Darüber hinaus klagen die Geberländer Bayern und Hessen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die aktuelle Regelung, denn das derzeitige Umverteilungssystem zwischen wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Bundesländern ist aus den Fugen geraten. Vier Geberländer (Bayern, Hessen, Hamburg, Baden-Württemberg) müssen die restlichen zwölf Nehmerländer unterstützen.

Große Einigkeit herrschte unter den 16 Landesoberhäuptern, dieses Ungleichgewicht ohne finanzielle Verluste für die Länder zu beseitigen. Wenn selbst Horst Seehofer (CSU) und Bodo Ramelow (Die Linke) sich einig sind, verdeutlicht dies den Zusammenhalt zwischen den Bundesländern in den Verhandlungen Mitte Oktober 2016 nur umso mehr. Seehofer sprach sogar vom wichtigsten Erfolg für Bayern während seiner Laufbahn. Welche Änderungen im Länderfinanzausgleich verleiten den Ministerpräsidenten zu einer solch starken Aussage?

Zukünftig werden die Steuereinahmen nicht mehr von den wirtschaftlich starken zu den ökonomisch schwachen Bundesländern umverteilt: der sogenannte horizontale Finanzausgleich zwischen den Ländern ist somit ab 2020 abgeschafft. Ersetzen soll ihn der vertikale Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, der auf jährlich ca. 9,5 Milliarden Euro vergrößert wird, die vom Bund an die Länder fließen werden. Im Gegenzug sichert sich der Bund Kompetenzen im Straßenbau, den kommunalen Investitionen und der digitalen Infrastruktur. Somit stehen im Gegensatz zur alten Regelung alle Bundesländer zumindest finanziell besser da. In der allgemeinen Zufriedenheit der Landesoberhäupter werden jedoch die falschen Anreize vergessen, die damit verbunden sind.

Viele dringend notwendige Reformen werden verlangsamt. Finanziell besonders schwache Bundesländer wie das Saarland oder Bremen werden zukünftig noch stärker vom Bund subventioniert. Somit entfällt ein großer Teil der Motivation für eigene Anstrengungen zur Sanierung der Landeskassen. Wenn die Bundesregierung mit Geldmitteln einspringt, warum sollten dann die Landesregierungen handeln und ihre Haushalte zukunftsorientiert aufstellen? Durch die ausbleibenden, eigenen Sanierungsbemühungen werden einige Länder in Zukunft noch stärker von Bundesmitteln abhängig sein.

Hierdurch würde der im Grundgesetz verankerte Föderalismus untergraben, denn weiteres Geld vom Bund gibt es nicht ohne Gegenleistungen. Die Länder müssen in Zukunft weitere Kompetenzen abgeben. Dies schränkt den Entscheidungsspielraum der 16 Länderparlamente ein. Die Bundesregierung darf sich zunehmend in Länderangelegenheiten einmischen. Angelegenheiten, die die Landesregierungen besser lösen könnten, würden somit zentral aus Berlin entschieden. Dies verletzt langfristig die Subsidiarität innerhalb der Bundesrepublik, also das Gebot, dass nur dort, wo die Möglichkeiten eines Bundeslandes nicht ausreichen, Aufgaben zu lösen, der Bund regulierend eingreifen sollte.

Wenn die Subsidiarität eingeschränkt wird, verstärkt dies den kooperativen Föderalismus. In dieser Ausrichtung des Föderalismus werden die Länder stark aneinander angeglichen. Bundesweite Regelungen ersetzen die Eigeninitiative der einzelnen Landesregierungen. Die spezifischen Entscheidungsspielräume der Länderparlamente werden dabei deutlich verkleinert. Regionale Unterschiede und Besonderheiten gehen nach und nach verloren.

Der Wettbewerb zwischen den Bundesländern, also der Wettbewerbsföderalismus, wird durch die Neuregelung untergraben. Dabei fördert die Konkurrenz zwischen den Ländern neue Ideen zur Haushaltsgestaltung der Bundesländer. Im Vergleich verschiedener Lösungsansätze werden die jeweils besten Ideen von anderen Landesregierungen übernommen.

Der Verteilungsmechanismus des Länderfinanzausgleichs ist zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen in Deutschland ersonnen worden. Dieses Ziel wird kurzfristig mit der neuen Regelung erreicht. Jedoch sind die Bundesländer langfristig stark vom Bund abhängig und der Länderfinanzausgleich wird sich zu einem Bundesfinanzausgleich entwickeln. Der Föderalismus wird damit auf eine Probe gestellt. Mit den beschlossenen Änderungen werden Anreize gesetzt, die deutlich in Richtung Zentralstaat weisen und einer Niederlage des Föderalismus gleich kommen.

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